Teilnahmebedingungen des Künstler-Weihnachtsmarkts „Tropical X-Mas @Schwabinger Tor“

 

am 26. Und 27. November 2022 im Stadtquartier Schwabinger Tor,  Leopoldstraße 162, 80804 München

 

Veranstalter

Der Künstler- und Kunsthandwerkerweihnachtsmarkt wird von der Jost Hurler Beteiligungs und Verwaltungs GmbH & Co. KG (im folgenden „Veranstalter“ genannt) veranstaltet. Ihr obliegt auch die Durchführung inklusive der Aufplanung. Unterstützt wird sie bei der Teilnehmerakquise, Aufbau und Konzept von der super+ GmbH & Co. KG.

 

Veranstaltungsort

Der Künstler- und Kunsthandwerkerweihnachtsmarkt wird in einer gewerblichen Leerstandsfläche des urbanen Stadtquartiers „Schwabinger Tor“, einem Objekt des Veranstalters, in der Leopoldstraße 162, 80804 München auf ca. 550 qm Fläche veranstaltet. Hier findet sich Platz für ca. 25 Verkaufsstände (Referenzgröße: Biertisch) sowie eine Bar, einen DJ-Stand und eine Deko-Fläche mit Lounge-Charakter.

 

Veranstaltungsdatum/Öffnungszeiten

Der Künstler- und Kunsthandwerkerweihnachtsmarkt findet am Wochenende des 1. Advents 2022, d.h. am Samstag, den 26. November 2022 sowie Sonntag, den 27. November 2022 statt. Die Öffnungszeiten sind am Samstag von 14 bis 21 Uhr und am Sonntag von 12 bis 18 Uhr.

 

Der Aufbau kann, wenn erforderlich, bereits am Freitag, den 24. November 2022 erfolgen. Der Abbau muss noch am Sonntag-Abend, 27.11.2022, erfolgen.

 

Bewerbung und Zulassung

Über die Zulassung zum Markt entscheidet ein Gremium aus Vertretern des Veranstalters und der Super+ GmbH. Bewerbungen müssen schriftlich an tropika@superplusstudio.de erfolgen. Sie müssen eine kurze Beschreibung des Ausstellers sowie der zum Verkauf stehenden Waren enthalten, außerdem Bilder der Waren. Als relevant werden Bewerbungen aus dem Bereich Kunst sowie Kunsthandwerk betrachtet. Eine Bewerbung zieht nicht automatisch die Zulassung zum Markt mit sich. Der Veranstalter behält sich vor, die Auswahl der Aussteller gemäß seines Konzepts und im Hinblick auf die Ausgewogenheit des Gesamt-Angebots des Marktes zu treffen. Dies heißt, dass eine Bewerbung z.B. abgelehnt werden kann, wenn genügend gleichartige Waren bereits zugelassen sind.

 

Betrieb der Stände

Der Aussteller muss seinen Stand während der gesamten Laufzeit des Weihnachtsmarktes persönlich betreiben. Für den Fall, dass dies aus wichtigem Grund nicht möglich ist, muss dem Veranstalter während der Öffnungszeiten eine vertretungsberechtigte Person benannt werden und diese den betroffenen Stand betreiben. 

 

Zuweisung der Standplätze

Der Veranstalter weist die Standplätze zu. Ein Anspruch auf Zuweisung eines bestimmten Standplatzes besteht nicht. Eine Rotation ist jederzeit möglich. Bei der Vergabe der Plätze wird besonders Wert auf ein ausgewogenes Marktangebot gelegt.

 

Haftung für Schäden, Versicherungsschutz, Bewachung

  1. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter ist frei von jeglicher Haftung den Ausstellern gegenüber. Die Marktfläche wird am Samstag nach Veranstaltungsschluss verschlossen und am Sonntag 30 Minuten vor Verkaufsbeginn, also um 11:30 Uhr, wieder geöffnet. In diesem Zeitraum wird für den abgeschlossenen Raum keine Bewachung gestellt. Der Veranstalter haftet nicht für Bruch oder Diebstahl. Ab 11:30 Uhr muss jeder Aussteller wieder vor Ort sein.
  2. Der Veranstalter ist bei Vorliegen von ihm nicht verschuldeten zwingenden Gründen oder im Falle höherer Gewalt berechtigt, die Ausstellungsbedingungen sowie die Ausstellungszeit oder den Ausstellungsort zu verändern. Die Aussteller haben in solchen begründeten Ausnahmefällen weder Anspruch auf Rücktritt noch auf Schadenersatz. Für alle Beschädigungen an den Einrichtungen und/oder der Veranstaltungsstätte ist der Verursacher haftbar.
  3. Die Aussteller haften für Schäden, die sie verursacht haben (gegebenenfalls als Gesamtschuldner) und haben eine entsprechende Haftpflichtversicherung nachzuweisen.
  4. Für etwaige Schäden durch unvorschriftsmäßiges Betreiben der Stände haftet der Aussteller.
  5. Aus Sicherheitsgründen ist offenes Licht (Kerzen, Teelichter usw.) ausdrücklich untersagt!
  6. Die Standplätze sind nach dem Abbau so sauber zu verlassen, wie er zum Beginn des Marktes vorgefunden wurde.